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Culture and Creativity

Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS)

Organisationen des Kulturerbes mit öffentlicher Zugänglichkeit, die einen Beitrag zur Geschichte, zur Solidarität und zur Integration Europas geleistet haben, können an der Ausschreibung teilnehmen, die von den an der Maßnahme beteiligten EU-Ländern veröffentlicht wurde.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel stellt nicht nur die Existenz von Kulturerbestätten in den Vordergrund, sondern auch, was sie leisten. Als Orte der Gemeinschaft und des Engagements werden die Bewerber ermutigt, Ideen zu entwickeln, wie sie ein junges Publikum für die Auseinandersetzung mit der europäischen Geschichte begeistern und deren Bedeutung für ihr heutiges Leben verdeutlichen können.

Darum sollten Sie sich bewerben

Der Erhalt des Europäischen Kulturerbe-Siegels eröffnet eine Reihe von Vorteilen, darunter:

  • Eine neue Betrachtungsweise, die die Bedeutung Ihrer Stätte für die europäische Geschichte und ihre Rolle im europäischen Projekt hervorhebt.
  • Möglichkeiten für Schulungen und Kapazitätsaufbau, um die Fähigkeiten und das Fachwissen Ihres Teams zu stärken.
  • Besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung Ihrer Ambitionen.
  • Mitgliedschaft in einem dynamischen europäischen Netzwerk, das Sie mit anderen EKS-Stätten verbindet und einen wertvollen Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren ermöglicht.
  • Teilnahme an einer renommierten europäischen Preisverleihung, gefolgt von einem zweitägigen Forum, an dem die EKS-Gemeinschaft teilnimmt.

Auswahlkriterien

Die für das Europäische Kulturerbe-Siegel infrage kommenden Bewerberstätten müssen in ihrer Bewerbung Folgendes nachweisen:

Teilnehmende Länder

Die an dieser Maßnahme teilnehmenden Länder sind im Beschluss zur Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel aufgeführt.

Welche Arten von Kulturerbe können ausgewählt werden?

Auswahlfähige Stätten sind im Rechtsrahmen zur Schaffung der Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel aufgeführt. Folgende Maßnahmen dienen diesen Zielen:

  • Denkmäler
  • natürliche Stätten, Unterwasserstätten, archäologische Stätten, Industriestätten oder Stätten im städtischen Raum
  • Kulturlandschaften
  • Gedenkstätten
  • Kulturgüter
  • Kulturgegenstände
  • mit einem Ort verbundenes immaterielles Kulturerbe (auch zeitgenössisches Kulturerbe)

Obwohl die meisten Bewerbungen bisher materielle Kulturerbestätten betreffen, betreffen einige Bewerbungen auch immaterielles Kulturerbe. Die Verwendung des Begriffs „Stätte“ im Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel kann auch Aspekte des immateriellen Kulturerbes wie Folklore, Traditionen oder Fertigkeiten umfassen, die keinen physischen Standort haben.

Wer kann sich bewerben?

Die EU verleiht das Europäische Kulturerbe-Siegel an drei Arten von Bewerbungen:

  1. eine einzige Bewerbung für eine Stätte
  2. eine gemeinsame nationale Bewerbung mehrerer Stätten, die ein Schwerpunktthema teilen und aus ein und demselben Land kommen
  3. eine gemeinsame länderübergreifende Bewerbung mehrerer Stätten, die ein Schwerpunktthema teilen und aus unterschiedlichen Ländern kommen Dies gilt auch für eine Stätte, die sich im Hoheitsgebiet von mindestens zwei EU-Ländern befindet.

Bei länderübergreifenden Bewerbungen wird das Siegel der Stätte als Ganzes und unter einem einzelnen gemeinsamen Namen zuerkannt. Erfüllt eine länderübergreifende Stätte sämtliche Kriterien, so wird ihr bei der Auswahl Priorität eingeräumt. 

Auswahlverfahren

Auswahlkriterien

Für jedes alle zwei Jahre stattfindenden Auswahlverfahren kann jedes teilnehmende Land bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl zur Einreichung bei der europäischen Jury aufnehmen, die dann eine Stätte pro teilnehmendem Land auswählt.

Der Rechtsrahmen legt in Artikel 7 die Kriterien für die Vorauswahl fest.

Vorauswahl

Alle teilnehmenden EU-Länder legen selbst fest, nach welchen Verfahren und welchem Zeitplan sie die Vorauswahl durchführen (Subsidiaritätsprinzip).

Gemäß dem im Rechtsrahmen festgelegten Zeitplan übermitteln die teilnehmenden Länder der Europäischen Kommission die Bewerbungsformulare ihrer vorausgewählten Stätten bis zum 1. März des Jahres, in dem das Auswahlverfahren stattfindet.

Auswahlverfahren

Eine europäische Jury aus unabhängigen Experten wählt die Stätten auf EU-Ebene unter der Verantwortung der Europäischen Kommission aus. Diese Jury wählt höchstens eine Stätte pro teilnehmendem Land aus.

Die Jury erstellt einen Bericht über die vorausgewählten Stätten und gibt eine Empfehlung für die Vergabe des Siegels ab.

Unter gebührender Berücksichtigung dieser Empfehlung benennt die Europäische Kommission die Stätten, denen das Siegel zuerkannt wird.

Nicht in dieser Runde ausgewählte Bewerberstätten können in den Folgejahren erneut eine Bewerbung für die Vorauswahl auf nationaler Ebene einreichen. Das EKS-Bureau des Europäischen Kulturerbe-Siegels wird auf Anfrage Unterstützung bei der Bewerbung leisten.

Bewerbungsunterlagen

Wie in den Leitlinien für Bewerberstätten festgelegt, sollten die Bewerberstätten sich beim nationalen Koordinator für das Europäische Kulturerbe-Siegel über die nationale Vorauswahl erkundigen. Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular dem/der nationalen Koordinator*in.

Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission unter EAC-EUROPEAN-HERITAGE-LABEL-COORDINATION@ec.europa.eu.

Für weitere Informationen und allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den nationalen Koordinator im jeweiligen Mitgliedstaat.

Gültigkeit des Siegels

Die EU verleiht das Kulturerbe-Siegel auf unbestimmte Zeit.

Der zuständige Mitgliedstaat kontrolliert regelmäßig alle mit dem Siegel ausgezeichneten Stätten und stellt sicher, dass die Vergabekriterien weiterhin erfüllt sind, und dass Projekt und Arbeitsprogramm bewerbungskonform sind.

Eine Stätte kann jederzeit auf das Siegel verzichten. In diesem Fall teilt sie dies den betreffenden Mitgliedstaaten mit, die ihrerseits die Kommission unterrichten. Mehr über Kontrolle, Aberkennung oder Verzicht können Sie im Beschluss zur Schaffung der Maßnahme nachlesen.

Frühere Auswahlrunden

Die Berichte der europäischen Jury über frühere Auswahlverfahren finden Sie im Abschnitt „Berichte“ am Ende der Seite.

Tagged in:  Kreatives Europa

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