Europas Kulturerbe ist ein buntes Mosaik kultureller und kreativer Ausdrucksformen vieler Generationen, das wir auch für künftige Generationen erhalten wollen. Es umfasst Naturschutzgebiete, Kultur- und Ausgrabungsstätten, Museen, Denkmäler, Kunstwerke, Altstädte, literarische, musikalische und audiovisuelle Werke ebenso wie das Wissen, die Gebräuche und die Traditionen der Menschen in Europa.
Zuständig für diesen Bereich sind vorrangig die EU-Länder bzw. die regionalen und kommunalen Behörden. Mit verschiedenen Maßnahmen und Programmen setzt sich die EU jedoch für die Erhaltung und Aufwertung des europäischen Kulturerbes ein.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Abschnitten: