Mit der Maßnahme „Filme unterwegs“ soll der breitere Vertrieb neuerer nicht einheimischer europäischer Filme angeregt und unterstützt werden, indem vor allem Vertriebsagenten und Filmvertriebsfirmen dazu ermutigt werden, in die Werbung für nicht einheimische europäische Filme und deren angemessene Verbreitung zu investieren.
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Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).