Keines der Gründungsdokumente der Europäischen Union enthält eine strenge und enge Definition des Begriffs „Kultur“. Es ist also den Mitgliedstaaten und Einzelpersonen überlassen, auf der Grundlage ihrer nationalen, lokalen und individuellen Befindlichkeiten zu definieren, was Kultur ist. Die Rechtsgrundlage des Programms Kreatives Europa – das einzige Programm der Europäischen Union, das speziell auf die Förderung der Kultur ausgerichtet ist – enthält allerdings eine offene Definition für den Kultur- und Kreativsektor.
- Erfahren Sie mehr über diese offene Definition.
Zuständigkeiten der EU im Kulturbereich
In der Einführung des Vertrags über die Europäische Union (EUV) heißt es „schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“. Nach Artikel 3 EUV besteht eines der Ziele der Europäischen Union zudem darin, „… den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt [zu wahren] und … für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas [zu sorgen]“. Darüber hinaus wird in Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannt, dass die Zuständigkeit der EU im Kulturbereich in der „Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ besteht.
- Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen der EU im Kulturbereich – Artikel 167 AEUV.
Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors
Da die einzelnen EU-Mitgliedstaaten für ihre eigene Kulturpolitik verantwortlich sind, besteht die Aufgabe der Europäischen Kommission darin, bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen zu helfen. Zu diesen Herausforderungen gehören die Auswirkungen digitaler Technologien, sich verändernde Modelle der kulturpolitischen Steuerung sowie die Notwendigkeit, den Kultur- und Kreativsektor bei Innovationen zu unterstützen.
Die Kommission führt ihre Maßnahmen im Einklang mit strategischen Dokumenten zur kulturellen Zusammenarbeit sowie ihren eigenen Prioritäten durch, die für die jeweilige Amtszeit der Kommission festgelegt wurden.
Um dafür zu sorgen, dass die soziale und wirtschaftliche Rolle der Kultur bei der weiteren Politikgestaltung und den Maßnahmen der EU anerkannt wird, arbeitet die Kommission an verschiedenen zentralen Themen. Außerdem wird sichergestellt, dass die Komplexität des Kultur- und Kreativsektors in den entsprechenden EU-Rechtsvorschriften zum Ausdruck kommt.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten auch dabei, die negativen Auswirkungen von Krisen und Herausforderungen, bei denen sich eine koordinierte Reaktion der EU als förderlich erweisen könnte, abzuschwächen.
Kommission und Kultur – Federführung und zuständige Dienststellen
Mariya Gabriel ist derzeit die für den Kultur- und Kreativsektor zuständige Kommissarin. Ihr Mandat besteht in der Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und in der Förderung der Kreativwirtschaft und des Programms Kreatives Europa. Ihr Ressort umfasst auch die Bereiche Innovation, Forschung, Bildung und Jugend.
Die für Kultur zuständige Kommissionsdienststelle ist die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC). Die GD EAC fördert Maßnahmen auf EU-Ebene in diesem Bereich, die den Kultur- und Kreativsektor einschließlich des Kulturerbes abdecken, erarbeitet Strategien auf der Grundlage gesammelter Daten und Erkenntnisse und verwaltet das EU-Programm für Kultur – das Programm Kreatives Europa.
Weitere Kommissionsdienststellen, die sich mit Themen im Zusammenhang mit dem Kultur- und Kreativsektor befassen, sind unter anderem:
- Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CONNECT)
- Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW)
- Generaldirektion Forschung und Innovation (GD RTD)
Kulturbezogene Themen sind auch Gegenstand verschiedener weiterer Politikbereiche und Programme, die von anderen (etwa den für Beschäftigung oder lokale und regionale Entwicklung zuständigen) Kommissionsdienststellen verwaltet werden.