Diese Fördermöglichkeit unterstützt kleine, mittelgroße und große Kooperationsprojekte in verschiedenen Sektoren. Die Ausschreibung 2021 zielte beispielsweise darauf ab, Architekt(inn)en in Europa mit einer Reihe von Aktivitäten zu unterstützen. Dazu gehörten Kommunikationsmaßnahmen, Kooperationen und die Einbeziehung von Bürgern und Interessenträgern bei Entwurfs-, Planungs- und Bauprozessen, die Integration des europäischen Grünen Deals (insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze des neuen Europäischen Bauhauses) sowie Unterstützungsmaßnahmen bei internationalen Karriereschritten innerhalb und außerhalb Europas.
Bei kleinen Kooperationsprojekten muss das Konsortium aus mindestens drei Partnern aus drei förderfähigen Ländern bestehen. Finanzhilfe bis zu 200 000 EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 80 %.
Bei mittelgroßen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens fünf Partnern aus fünf förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 1 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 70 %.
Bei großen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens zehn Partnern aus zehn förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 2 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 60 %.