Diese Fördermöglichkeit unterstützt kleine, mittelgroße und große Kooperationsprojekte in verschiedenen Sektoren. Die Ausschreibung 2021 zielte beispielsweise darauf ab, Fachkräfte im Musiksektor mit einer Reihe von Aktivitäten zu unterstützen. Dazu gehörten Unterstützungsmaßnahmen bei der Musikproduktion, -werbung, -verbreitung und der Erzielung von Einnahmen, der Reaktion auf neue digitale, rechtliche und technische Trends, die sich aus Innovationen in der Branche und neuen Geschäftsmodellen ergeben, sowie dem Export und der Verbreitung von Musik über die Grenzen der EU hinweg.
Bei kleinen Kooperationsprojekten muss das Konsortium aus mindestens drei Partnern aus drei förderfähigen Ländern bestehen. Finanzhilfe bis zu 200 000 EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 80 %.
Bei mittelgroßen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens fünf Partnern aus fünf förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 1 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 70 %.
Bei großen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens zehn Partnern aus zehn förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 2 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 60 %.