Diese Fördermöglichkeit unterstützt kleine, mittelgroße und große Kooperationsprojekte in verschiedenen Sektoren. Die Ausschreibung 2021 zielte beispielsweise darauf ab, Fachkräfte im Kulturerbesektor mit einer Reihe von Aktivitäten zu unterstützen. Dazu gehörten die Publikumsentwicklung, insbesondere der Einsatz technologischer und digitaler Methoden bei der Erstellung von Inhalten und der Präsentation archivierter Inhalte (unter Berücksichtigung der Lehren aus den Corona-Lockdowns) sowie die Digitalisierung von Materialien, Stätten und historischen Gebäuden, unter anderem durch den Einsatz von 3D- und KI-Technologien. Zudem betraf die Fördermöglichkeit 2021 das Kulturerbe-Risikomanagement – mit Schwerpunkt auf der Prävention und dem Management von Gefahren (z. B. Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen) und unter Berücksichtigung der Grundsätze des europäischen Grünen Deals.
Bei kleinen Kooperationsprojekten muss das Konsortium aus mindestens drei Partnern aus drei förderfähigen Ländern bestehen. Finanzhilfe bis zu 200 000 EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 80 %.
Bei mittelgroßen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens fünf Partnern aus fünf förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 1 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 70 %.
Bei großen Kooperationsprojekten müssen die Vorschläge von einem Konsortium mit mindestens zehn Partnern aus zehn förderfähigen Ländern eingereicht werden. Finanzhilfe bis zu 2 Mio. EUR. Der Höchstsatz der EU-Förderung beträgt 60 %.