Zentren für digitale Innovation helfen Unternehmen dabei, die Chancen der Digitalisierung zur Verbesserung ihrer Verfahren und Produkte zu nutzen, um wettbewerbsfähiger zu werden. Um die Wirkung der öffentlichen Förderung zu verstärken, werden die EU-Mittel für Zentren freigegeben, die bereits von ihren Mitgliedstaaten (oder Regionen) gefördert werden (oder künftig gefördert werden sollen). Im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ werden die Kapazitäten der ausgewählten Zentren ausgebaut, damit sie Aktivitäten mit eindeutigem europäischem Mehrwert durchführen, sich dabei vernetzen und Fachwissen weitergeben können. Den Mitgliedstaaten kommt im Auswahlverfahren für die europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH) eine zentrale Rolle zu, und das anfängliche EDIH-Netzwerk wird aus einer Liste von Zentren gebildet, die von den Mitgliedstaaten benannt werden.
• juristische Personen;
• natürliche Personen, wenn dies aufgrund der Art oder Merkmale der Maßnahme oder des vom Antragsteller verfolgten Ziels erforderlich ist;
• Stellen, die nach geltendem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sofern ihre Vertreter die Fähigkeit haben, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Stellen einzugehen, und sie in gleichwertiger Weise wie Rechtspersonen Gewähr dafür bieten, dass die finanziellen Interessen der Union geschützt sind.
Als Sitz der Rechtspersonen kommen infrage:
• ein Mitgliedstaat oder ein mit diesem verbundenes überseeisches Land oder Gebiet;
• ein mit dem Programm assoziiertes Drittland;
• nach Unionsrecht gegründete Rechtsträger oder internationale Organisationen.
Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, dürfen ausnahmsweise an bestimmten Maßnahmen teilnehmen, wenn dies zur Erreichung der Ziele des Programms erforderlich ist.
Natürliche Personen sind nicht förderfähig, außer im Fall von Finanzhilfen im Rahmen des spezifischen Ziels 4: Fortgeschrittene digitale Kompetenzen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann vorsehen, dass die Beteiligung aus Sicherheitsgründen oder bei Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der strategischen Autonomie der EU auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten bzw. auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten und in bestimmten assoziierten oder anderen Drittländern beschränkt ist.