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Culture and Creativity

Ziel der Unterstützung der europäischen Entwicklung für Mini-Pakete ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsfirmen in Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen.


Unterstützt werden unabhängige europäische Produktionsfirmen, die in der Lage sind, zwei bis drei audiovisuelle Werke (Fiktion, Animation, kreative Dokumentation) zu entwickeln.


Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsfirmen Finanzmittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert, kultureller Vielfalt und einem breiten grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial bereitzustellen. Die Unternehmen sind aufgefordert, bereits in der Entwicklungsphase Strategien für die Vermarktung und den Vertrieb zu erarbeiten, um auf diese Weise die Chancen zu erhöhen, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.


Die Anträge sollten angemessene Strategien enthalten, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Industrie sicherzustellen und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität zu gewährleisten.

Total budget
2,44 Mrd. EUR
Dates
2021–2027
Grant / loan size
Finanzierung in Form von Pauschalbeträgen in Höhe von 10 000 EUR bis 100 000 EUR. Der Betrag hängt von der Art und dem Budget der Projekte ab.
Who can apply
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein (siehe Einzelheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) und ihren Sitz in einem der vollumfänglich am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmenden Länder mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A* und LCC-Gruppe B**) haben und sich direkt oder indirekt, vollständig oder mehrheitlich im Eigentum von Staatsangehörigen von Ländern befinden, die vollumfänglich am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen. Bei einem börsennotierten Unternehmen wird für die Feststellung der Staatsangehörigkeit grundsätzlich der Standort der Börse herangezogen. Bei den Antragstellern muss es sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsfirmen handeln, die in jüngster Zeit gesammelte Erfahrungen in der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können.

*Estland, Griechenland, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechien
**Bulgarien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).
No. of partners needed
Nur Anträge einzelner Antragsteller sind zulässig.
Sector
Name of the programme or initiative
Type of support
How to access
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Total initiative budget
5,5 Mio. EUR
Version
0.0.0
Sector count
1
Organisation count
2
Need count
6