Mit der vorbereitenden Maßnahme „Writing European“ soll die europäische audiovisuelle Industrie dabei unterstützt werden, eine Spitzenstellung bei der Erstellung und Abfassung hochwertiger Serieninhalte zu erreichen und innovatives Storytelling zu fördern. Ziel ist die Förderung von Co-Writing-Praktiken, um dadurch auch die Erfahrung kreativer Talente, die an fiktionalen Serienprojekten arbeiten, zu erweitern.
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Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) Rechtsträger (insbesondere gemeinnützige Organisationen, öffentliche oder private Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder Forschungszentren) sein und in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)), niedergelassen sein.
Begünstigte und verbundene Stellen müssen sich vor Einreichung des Vorschlags im Teilnehmerregister registrieren und müssen vom zentralen Validierungsdienst (REA Validation) validiert werden. Für die Validierung werden sie aufgefordert, Dokumente zum Nachweis ihrer Rechtsstellung und ihrer Herkunft hochzuladen.
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).