Mit der Maßnahme zur europäischen gemeinsamen Entwicklung soll die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsfirmen bei der Entwicklung eines einzigen Projekts zur kommerziellen Verwertung unterstützt werden, das für die Veröffentlichung in Kinos, die Übertragung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung über digitale Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreative Dokumentation oder Fiktion.
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Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).