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Culture and Creativity

Mit der Maßnahme zur europäischen gemeinsamen Entwicklung soll die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsfirmen bei der Entwicklung eines einzigen Projekts zur kommerziellen Verwertung unterstützt werden, das für die Veröffentlichung in Kinos, die Übertragung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung über digitale Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreative Dokumentation oder Fiktion.


Die Unternehmen sind aufgefordert, eine umfassende und innovative Zusammenarbeit in kreativer und finanzieller Hinsicht aufzubauen und bereits in der Entwicklungsphase Strategien für die Vermarktung und den Vertrieb zu erarbeiten, um auf diese Weise die Chancen zu erhöhen, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.


Die Anträge sollten angemessene Strategien enthalten, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Industrie sicherzustellen und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität zu gewährleisten.

Total budget
2,44 Mrd. EUR
Dates
2021–2027
Grant / loan size
Bis zu 60 000 EUR, mit Ausnahme von Fernsehserien mit einem geplanten Produktionsbudget von mindestens 20 Mio. EUR, wobei in diesem Fall ein Höchstbetrag von 100 000 EUR gilt.
Who can apply
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein (siehe Einzelheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) und ihren Sitz in einem der vollumfänglich am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder indirekt, vollständig oder mehrheitlich im Eigentum von Staatsangehörigen von Ländern befinden, die vollumfänglich am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen. Bei einem börsennotierten Unternehmen wird für die Feststellung der Staatsangehörigkeit grundsätzlich der Standort der Börse herangezogen. Bei dem Antragsteller muss es sich um eine unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsfirma handeln. Der Koordinator muss in jüngster Zeit gesammelte Erfahrungen in der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können.
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).
No. of partners needed
Mindestens 1
Sector
Name of the programme or initiative
Type of support
How to access
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Total initiative budget
6,5 Mio. EUR
Version
0.0.0
Sector count
1
Organisation count
3
Need count
5