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Culture and Creativity

Kulturerbe

Erfahren Sie, was die Kommission unternimmt, um die Mitgliedstaaten und Interessenträger beim Schutz des europäischen Kulturerbes zu unterstützen.

Europas Kulturerbe ist ein reiches und vielfältiges Mosaik kultureller und kreativer Werke, die Generationen von Europäer/innen hinterlassen haben und die es auch für künftige Generationen zu erhalten gilt.

Das Kulturerbe umfasst Naturschutzgebiete, Kulturstätten und archäologische Ausgrabungsstätten, Museen, Denkmäler, Kunstwerke, historische Städte, literarische, musikalische und audiovisuelle Werke sowie das Wissen, die Gebräuche und die Traditionen der europäischen Bürger/innen.

Das Kulturerbe bereichert das Leben der Bürger/innen, ist Motor des Kultur- und Kreativsektors und spielt eine Rolle bei der Schaffung und dem Ausbau von Europas Sozialkapital. Es ist auch eine wichtige Quelle für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt und hat das Potenzial, städtische und ländliche Gebiete neu zu beleben und nachhaltigen Tourismus zu fördern.

Rolle und Maßnahmen der EU

Die Politik in diesem Bereich liegt vorrangig in den Händen der EU-Länder und der regionalen sowie lokalen Behörden. Die EU engagiert sich jedoch in zahlreichen Strategien und Programmen für die Erhaltung und Erweiterung des europäischen Kulturerbes.

Das Kulturerbe Europas wird durch eine Reihe von Maßnahmen, Programmen und Finanzierungen der EU unterstützt, insbesondere im Rahmen des Programms Kreatives Europa. Die EU-Maßnahmen in anderen Bereichen, die dem Kulturerbe zunehmend Rechnung tragen, reichen von Forschung, Innovation, Bildung, Umwelt, Klimawandel und Regionalpolitik bis hin zur digitalen Politik. Folglich stehen für das Kulturerbe Fördermittel im Rahmen von Horizont 2020, Erasmus+, des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Kulturerbes erfolgt über den Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) und im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode. Die 2019 eingesetzte Expertengruppe der Kommission zum Kulturerbe berät bei der Umsetzung der EU-Politik in diesem Bereich. Sie besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten, assoziierter Länder, von Netzwerken für das europäische Kulturerbe, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen sowie der EU-Organe.

Europäischer Aktionsrahmen für das Kulturerbe

Eines der wichtigsten Merkmale auf EU-Ebene ist der Europäische Aktionsrahmen für das Kulturerbe (2018), der die gemeinsame Struktur für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe auf europäischer Ebene widerspiegelt. Er baut auf den Bemühungen des Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018 auf, mit dem Ziel, dessen Erfolg zu nutzen und zu erhöhen und eine dauerhafte Wirkung zu gewährleisten. Der Rahmen umfasst vier Grundsätze und fünf Hauptbereiche für kontinuierliche Maßnahmen für das europäische Kulturerbe:

Vier zentrale Grundsätze
  • Ganzheitlicher Ansatz;
  • Mainstreaming/integrated
  • Auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Politikgestaltung;
  • Zusammenarbeit der verschiedenen Interessengruppen.
Fünf Bereiche für kontinuierliche Maßnahmen
  • Ein inklusives Europa: Teilhabe und Zugang für alle;
  • Ein nachhaltiges Europa: intelligente Lösungen für eine von Zusammenhalt und Nachhaltigkeit geprägte Zukunft;
  • Ein widerstandsfähiges Europa: Erhaltung des gefährdeten Erbes;
  • Innovatives Europa: Mobilisierung von Wissen und Forschung;
  • Stärkere globale Partnerschaften: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.