Durch die Förderung von TV- und Online-Inhalten soll die Kapazität von Produzenten audiovisueller Inhalte erhöht werden, prägnante Projekte zu entwickeln und zu produzieren, die ein großes Potenzial für die Verbreitung in ganz Europa und darüber hinaus aufweisen. Außerdem sollen mit dieser Maßnahme europäische und internationale Koproduktionen im TV- und Online-Sektor erleichtert werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Unabhängigkeit von Produzenten gegenüber Rundfunkveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Betreibern (einschließlich unabhängiger Produzenten), Rundfunkveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten aus verschiedenen am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern – darunter Länder mit geringer audiovisueller Kapazität – zu verbessern, um hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine weitreichende internationale Verbreitung ausgerichtet sind und ein breites Publikum erreichen sollen, einschließlich der kommerziellen Verwertung in einem plattformübergreifenden Umfeld.
Bei den Antragstellern muss es sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsfirmen handeln. Der Koordinator muss in Bezug auf die Rechte der majoritäre Produzent des Werkes sein. Bei gleichen Anteilen sollte der Koordinator von dem/den Partner(n) als delegierter Produzent benannt werden.
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).