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Culture and Creativity

Durch die Förderung von TV- und Online-Inhalten soll die Kapazität von Produzenten audiovisueller Inhalte erhöht werden, prägnante Projekte zu entwickeln und zu produzieren, die ein großes Potenzial für die Verbreitung in ganz Europa und darüber hinaus aufweisen. Außerdem sollen mit dieser Maßnahme europäische und internationale Koproduktionen im TV- und Online-Sektor erleichtert werden.


Ziel der Maßnahme ist es, die Unabhängigkeit von Produzenten gegenüber Rundfunkveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Betreibern (einschließlich unabhängiger Produzenten), Rundfunkveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten aus verschiedenen am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern – darunter Länder mit geringer audiovisueller Kapazität – zu verbessern, um hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine weitreichende internationale Verbreitung ausgerichtet sind und ein breites Publikum erreichen sollen, einschließlich der kommerziellen Verwertung in einem plattformübergreifenden Umfeld. 

 

Total budget
2,44 Mrd. EUR
Dates
2021–2027
Grant / loan size
Von 300 000 EUR bis zu 2 Mio. EUR
Who can apply
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Stellen) Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein (siehe Einzelheiten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) und ihren Sitz in einem der vollumfänglich am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder indirekt, vollständig oder mehrheitlich im Eigentum von Staatsangehörigen dieser Länder befinden.

Bei den Antragstellern muss es sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsfirmen handeln. Der Koordinator muss in Bezug auf die Rechte der majoritäre Produzent des Werkes sein. Bei gleichen Anteilen sollte der Koordinator von dem/den Partner(n) als delegierter Produzent benannt werden.

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13).
No. of partners needed
Anträge einzelner Antragsteller (Einzelbegünstigte) sowie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern eingereicht werden, sind zulässig.
Sector
Name of the programme or initiative
Type of support
How to access
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Total initiative budget
22 Mio. EUR
Version
0.0.0
Sector count
1
Organisation count
3
Need count
6