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Culture and Creativity

Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Auswahlkriterien für Stätten und Länder

Die Bewerberstätten für das europäische Kulturerbe-Siegel müssen einen europäischen Symbolcharakter haben. Sie müssen ferner eine bedeutende Rolle in der Geschichte und Kultur Europas und/oder beim Aufbau der Europäischen Union gespielt haben.

Für die Zwecke des Beschlusses zur Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel bezeichnet der Ausdruck „Stätten“:

  • Denkmäler
  • Natürliche Stätten
  • Unterwasserstätten
  • Archäologische Stätten
  • Industriestätten oder Stätten im städtischen Raum
  • Kulturlandschaften
  • Gedenkstätten
  • Kulturgüter und -gegenstände
  • Mit einem Ort verbundenes immaterielles Kulturerbe, einschließlich zeitgenössischen Kulturerbes

Bewerbungen für das Europäische Kulturerbe-Siegel können nur von Kulturstätten in den teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten eingereicht werden:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien

Arten von Stätten

Die EU verleiht das Europäische Kulturerbe-Siegel an drei Arten von Stätten:

  1. Einzelne Stätten: Bewerbung einer einzelnen Stätte.
  2. Nationale thematische Stätten: mehrere in demselben Mitgliedstaat befindliche Stätten, die ein bestimmtes Thema als Schwerpunkt haben, um eine gemeinsame Bewerbung einzureichen.
  3. Länderübergreifende Stätten: mehrere, in verschiedenen Mitgliedstaaten befindliche Stätten, die ein bestimmtes Thema als Schwerpunkt haben, um eine gemeinsame Bewerbung einzureichen, oder eine Stätte, die sich im Hoheitsgebiet von mindestens zwei Mitgliedstaaten befindet.

Bei länderübergreifenden Stätten wird das Siegel der Stätte als Ganzes und unter dem gemeinsamen Namen zuerkannt. Erfüllt eine länderübergreifende Stätte sämtliche Kriterien, so wird ihr bei der Auswahl Priorität eingeräumt.

Das Bewerbungsverfahren

Kriterien

Jeder teilnehmende Mitgliedstaat kann alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen. Die Vorauswahl basiert auf den in Artikel 7 des Beschlusses genannten Kriterien und auf dem Bewerbungsformular.

Die Jury bewertet die Bewerberstätten anhand ihrer europäischen Bedeutung, ihres Projekts und ihres für das Europäische Kulturerbe-Siegel eingereichten Arbeitsprogramms.

Verfahren

Alle teilnehmenden Mitgliedstaaten legen selbst fest, nach welchen Verfahren und welchem Zeitplan sie die Vorauswahl durchführen (Subsidiaritätsprinzip). Gemäß dem im Beschluss festgelegten Zeitplan übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die Bewerbungsformulare ihrer vorausgewählten Stätten bis zum 1. März des Jahres, in dem das Auswahlverfahren stattfindet.

Eine europäische Jury aus unabhängigen Experten wählt die Stätten auf EU-Ebene unter der Verantwortung der Europäischen Kommission aus. Diese Jury wählt höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat aus.

Die Jury erstellt einen Bericht über die vorausgewählten Stätten und gibt eine Empfehlung für die Vergabe des Siegels ab.

Unter gebührender Berücksichtigung dieser Empfehlung benennt die Kommission die Stätten, denen das Siegel zuerkannt wird.

Nicht ausgewählte Bewerberstätten können in den Folgejahren erneut eine Bewerbung für die Vorauswahl auf nationaler Ebene einreichen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsmodalitäten und Teilnahmebedingungen sind in den Leitlinien für Bewerberstätten erläutert.

Die Leitlinien finden Sie am Ende der Seite.

Die Bewerberstätten sollten

  • sich bei dem/der nationalen Koordinator/in für das Europäische Kulturerbe-Siegel über die nationale Vorauswahl erkundigen,
  • das Bewerbungsformular ausfüllen und dem/der nationalen Koordinator/in übermitteln.

Für weitere Informationen und allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Koordinator/in in Ihrem Land.

Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission unter EAC-CULTURE [at] ec.europa.eu.

Die Bewerbungsformulare für 2023 liegen demnächst vor.

Gültigkeit des Siegels

Die EU verleiht das Kulturerbe-Siegel auf unbestimmte Zeit. Der zuständige Mitgliedstaat kontrolliert regelmäßig alle mit dem Siegel ausgezeichneten Stätten und stellt sicher, dass die Vergabekriterien weiterhin erfüllt sind, und dass Projekt und Arbeitsprogramm bewerbungskonform sind.

Eine Stätte kann jederzeit auf das Siegel verzichten. In diesem Fall teilt sie dies den betreffenden Mitgliedstaaten mit, die ihrerseits die Kommission unterrichten. Mehr über Kontrolle, Aberkennung oder Verzicht können Sie im Beschluss zur Schaffung der Maßnahme nachlesen.

Frühere Auswahlrunden

Die Berichte der europäischen Jury über frühere Auswahlverfahren finden Sie im Abschnitt „Berichte“ am Ende der Seite.

Validity of the label awarded

The European Union awards the Heritage Label on a permanent basis.

The relevant Member State monitors regularly each award-winning site to ensure that it continues to meet the criteria for the attribution of the label and that it respects the project and work plan submitted with the application.

Sites may renounce the label at any time. They shall notify the Member States concerned, which shall in turn inform the Commission. More information on monitoring, withdrawal, or renunciation is available in the Decision establishing the action.

Previous selections

Find the European panel reports on selections procedures under the Reports section, at the end of the page.

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