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Culture and Creativity

Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Auswahlkriterien

Die für das Europäische Kulturerbe-Siegel infrage kommenden Bewerberstätten müssen in ihrer Bewerbung Folgendes nachweisen:

  • ihren europäischen Symbolcharakter
  • ihre Rolle in der Kultur und Geschichte Europas und/oder beim Aufbau der Europäischen Union

Teilnehmende Länder

Die an dieser Maßnahme teilnehmenden Länder sind im Beschluss zur Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel aufgeführt.

Auswahlfähigkeit

Auswahlfähige Stätten sind im Beschluss zur Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel aufgeführt. Dazu zählen:

  • Denkmäler
  • natürliche Stätten, Unterwasserstätten, archäologische Stätten, Industriestätten oder Stätten im städtischen Raum
  • Kulturlandschaften
  • Gedenkstätten
  • Kulturgüter
  • Kulturgegenstände
  • mit einem Ort verbundenes immaterielles Kulturerbe (auch zeitgenössisches Kulturerbe)

Auswahlfähige Projekte

Die EU verleiht das Europäische Kulturerbe-Siegel an drei Arten von Stätten:

  1. Einzelstätten: Bewerbung einer einzelnen Stätte
  2. Nationale thematische Stätten: gemeinsame Bewerbung mehrerer Stätten, die ein Schwerpunktthema teilen, in ein und demselben Mitgliedstaat
  3. Länderübergreifende Stätten: gemeinsame Bewerbung mehrerer Stätten, die ein Schwerpunktthema teilen, in verschiedenen Mitgliedstaaten oder Einzelbewerbung einer Stätte, die sich in mindestens zwei Mitgliedstaaten befindet

Bei länderübergreifenden Stätten wird das Siegel der Stätte als Ganzes und unter dem gemeinsamen Namen zuerkannt. Erfüllt eine länderübergreifende Stätte sämtliche Kriterien, so wird ihr bei der Auswahl Priorität eingeräumt.

Auswahlverfahren

Auswahlkriterien

Im alle zwei Jahre stattfindenden Auswahlverfahren

  • kann jeder teilnehmende Mitgliedstaat bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen
  • wählt die europäische Jury eine Stätte pro teilnehmendem Mitgliedstaat aus

Der Beschluss legt in Artikel 7 die Kriterien für die Vorauswahl fest.

Vorauswahl

Alle teilnehmenden Mitgliedstaaten legen selbst fest, nach welchen Verfahren und welchem Zeitplan sie die Vorauswahl durchführen (Subsidiaritätsprinzip).

Gemäß dem im Beschluss festgelegten Zeitplan übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die Bewerbungsformulare ihrer vorausgewählten Stätten bis zum 1. März des Jahres, in dem das Auswahlverfahren stattfindet.

 

Auswahlverfahren

Eine europäische Jury aus unabhängigen Experten wählt die Stätten auf EU-Ebene unter der Verantwortung der Europäischen Kommission aus. Diese Jury wählt höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat aus.

Die Jury erstellt einen Bericht über die vorausgewählten Stätten und gibt eine Empfehlung für die Vergabe des Siegels ab.

Unter gebührender Berücksichtigung dieser Empfehlung benennt die Kommission die Stätten, denen das Siegel zuerkannt wird.

Nicht ausgewählte Bewerberstätten können in den Folgejahren erneut eine Bewerbung für die Vorauswahl auf nationaler Ebene einreichen.

Bewerbungsunterlagen

Wie in den Leitlinien für Bewerberstätten festgelegt, sollten die Bewerberstätten

  • sich beim nationalen Koordinator für das Europäische Kulturerbe-Siegel über die nationale Vorauswahl erkundigen,
  • das Bewerbungsformular ausfüllen und dem nationalen Koordinator übermitteln

Anträge 

Die Bewerbungsformulare 2025 können über die nachstehenden Links abgerufen werden.

Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission unter EAC-EUROPEAN-HERITAGE-LABEL-COORDINATION@ec.europa.eu.

Für weitere Informationen und allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den nationalen Koordinator im jeweiligen Mitgliedstaat.

Gültigkeit des Siegels

Die EU verleiht das Kulturerbe-Siegel auf unbestimmte Zeit.

Der zuständige Mitgliedstaat kontrolliert regelmäßig alle mit dem Siegel ausgezeichneten Stätten und stellt sicher, dass die Vergabekriterien weiterhin erfüllt sind, und dass Projekt und Arbeitsprogramm bewerbungskonform sind.

Eine Stätte kann jederzeit auf das Siegel verzichten. In diesem Fall teilt sie dies den betreffenden Mitgliedstaaten mit, die ihrerseits die Kommission unterrichten. Mehr über Kontrolle, Aberkennung oder Verzicht können Sie im Beschluss zur Schaffung der Maßnahme nachlesen.

Frühere Auswahlrunden

Die Berichte der europäischen Jury über frühere Auswahlverfahren finden Sie im Abschnitt „Berichte“ am Ende der Seite.

Tagged in:  Kreatives Europa

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