Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern
Kulturgüter sind von großer kultureller, künstlerischer, historischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Genauso interessant sind sie leider für Kriminelle. Das hat verheerende Auswirkungen auf das Kulturerbe innerhalb und außerhalb der EU, insbesondere in Krisen- und Konfliktgebieten.
Unter illegalem Handel mit Kulturgütern versteht man die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Objekten, die für Archäologie, Vorgeschichte und Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutsam sind). Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
- Diebstahl aus Kulturerbe-Institutionen oder privaten Sammlungen
- Plünderung von archäologischen Stätten
- kriegsbedingte Verlagerung von Artefakten
Um das kulturelle Erbe wirksam gegen illegalen Handel zu schützen, sind ein robuster gesetzlicher Rahmen, internationale Zusammenarbeit sowie eine solide Beweisgrundlage und zielgerichtete Projekte erforderlich.
EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
Wie in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 2020–2025 und in der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025 dargelegt, erfordert dieses Phänomen eine entsprechende Antwort auf EU-Ebene.
Am 13. Dezember 2022 legte die Kommission den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern vor. Dieser Aktionsplan soll Kriminelle abschrecken, neue Sicherheitsbedrohungen eindämmen und das kulturelle Erbe innerhalb und außerhalb der EU schützen. Er baut auf bestehenden EU-Maßnahmen auf und soll die aktuellen Herausforderungen folgendermaßen angehen: bessere Verhütung und Aufdeckung von Straftaten durch Marktteilnehmer und Kulturerbe-Institutionen, Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, auch mit Herkunfts- und Transitländern bei Konflikten und Krisen.
Rechtlicher Rahmen in der EU
Die Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, Kulturgüter in ihr Hoheitsgebiet zurückzuführen, die unter Verstoß gegen nationale Maßnahmen entwendet wurden.
Die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern gewährleistet einheitliche Kontrollen an den Außengrenzen der EU. Dies erfolgt, indem die Ausfuhr nur durch Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung ermöglicht wird. Dieses EU-weit gültige Dokument können Privatpersonen über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erhalten.
Die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern regelt die Einfuhr von Kulturgütern in die EU, die aus ihrem Ursprungsland ausgeführt werden.
Internationale Zusammenarbeit
International gibt es verschiedene Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Von herausragender Bedeutung dabei ist das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über die Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut.
UNESCO
Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist ein verlässlicher und erfahrener Partner der EU bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Sie führte mehrere EU-finanzierte Projekte durch:
Einbindung des europäischen Kunstmarktes in den Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern
Dieses Projekt umfasst Schulungen zur Sorgfaltspflicht, zu bestehenden Richtlinien und Vorschriften auf internationaler und europäischer Ebene, zur Rolle von Polizei und Zoll und zum illegalen Handel sowie damit verbundenen Verbrechen.
Toolkit für die europäische Justiz und Strafverfolgung
Die EU kooperierte 2018 mit der UNESCO bei der Schulung von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Identifizierung, Untersuchung und Zusammenarbeit im Bereich des illegalen Handels. Als Teil des Projekts veröffentlichten die Mitorganisatoren ein Toolkit für die europäische Justiz und Strafverfolgung.
Schutz des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt in komplexen Notsituationen für Stabilität und Frieden
Das Projekt sollte die Bevölkerung und das Kulturerbe Iraks, Libyens, Syriens und Jemens stabilisieren und schützen.
Interregionale und bereichsübergreifende Maßnahmen zur konsequenteren Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
Dieses Projekt richtete sich an Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten, den Heranführungsländern des westlichen Balkans und den Partnerländern des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) Süd.
Es diente der Fortbildung zentraler Fachkräfte und der Bildung neuer Synergien innerhalb der gesamten Fachwelt:
- Vertreter/innen der für Kulturerbe zuständigen Behörden und Museen
- Angehörige des Bankensektors
- Medien
- Angehörige der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden
- Beamtinnen und Beamte der zuständigen Ministerien.
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen
Die EU arbeitet mit anderen internationalen Organisationen zusammen, die sich mit dem Schutz des kulturellen Erbes befassen:
- Europarat
- Internationaler Museumsrat
- Interpol
- Unidroit
- Weltzollorganisation
Zusammenstellung einer soliden Beweisgrundlage und Schaffung eines Informationsnetzwerks
Eine 2019 durchgeführte Studie zum illegalen Handel mit Kulturgütern sorgt für ein besseres Verständnis dieses Themas in Europa.
Die Studie gibt Einblicke in die verschiedenen Teilaspekte dieses Themas, wie z. B. die Quellen, den Transit und die Bestimmungsorte der illegal gehandelten Güter. Sie beleuchtet die Handelsrouten, Trends und Handlungsmuster des Handels und der illegalen Handelsoperationen sowie die beteiligten Akteure.
Die Autorinnen und Autoren der Studie diskutieren Ansätze zur Messung des Volumens dieses illegalen Handels. Sie erörtern nationale und internationale strafrechtliche Maßnahmen gegen den Handel mit Kulturgütern. Gleichzeitig zeigen sie die Herausforderungen auf, vor denen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei der Umsetzung effektiver Maßnahmen stehen.
Ausgewählte Projekte
PITCHER – Verhütung illegalen Handels mit Kulturgütern: Lehr- und Lernmaterialien
Die EU unterstützt das Erstellen von Lehrmaterial zum Schutz des kulturellen Erbes über das Programm Erasmus+. Im Rahmen von PITCHER soll frei verfügbares Lehr- und Lernmaterial konzipiert und getestet werden, damit Lehrkräfte die Bekämpfung von Plünderung und illegalem Handel mit Kulturgütern im Unterricht thematisieren können.
PRISM – Prävention, Forschung, Untersuchung und Sicherheit in Museen
PRISM entwickelt Instrumente, um einen besseren Überblick über den illegalen Handel mit Kulturgütern in Europa zu gewinnen und zu dessen Prävention beizutragen. Ziel des Projekts ist es, den Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Sicherheit im Museumssektor zu fördern. Dafür wird die Website der Internationalen Beobachtungsstelle für illegalen Handel mit Kulturgütern (ICOM) aktualisiert; außerdem werden Forschungsarbeiten durchgeführt, Konferenzen organisiert und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt, um den Schutz von Sammlungen zu fördern. An dem Projekt sind die nationalen ICOM-Ausschüsse sowie bedeutende Kulturerbe-Institutionen aus sieben europäischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und die Ukraine) beteiligt.
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