Die Kultur- und Kreativwirtschaft arbeitet in einem komplexen Unternehmensumfeld, wobei sie den Standardvorschriften für Unternehmen sowie über die Rechte des geistigen Eigentums, Besteuerung und viele weitere Aspekte unterliegen.
Die einschlägigen politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften (d. h. der Regelungsrahmen) sollten daher darauf ausgerichtet sein, künstlerisches Schaffen zu erleichtern und unternehmerische Tätigkeiten zu ermöglichen und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern und zu bewahren.
Kultur- und Kreativwirtschaft – wichtiger denn je
Durch die digitale Revolution ist der Kultursektor wie viele andere Wirtschaftsbereiche einem grundlegenden und rasanten Wandel unterworfen. Die EU-Länder müssen daher den Regelungsrahmen für diesen Sektor regelmäßig prüfen, um sicherzustellen dass er seinem Zweck noch gerecht wird.
Für den Kultursektor erfordert die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien eine konsequente Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums. Die EU-Vorschriften in diesem Bereich müssen der sich verändernden digitalen Landschaft Rechnung tragen, um dafür zu sorgen, dass die Rechte von Künstler/innen und Organisationen geschützt werden und der breite Zugang zur Kultur für die Zukunft gesichert ist.
Darüber hinaus sind Publikum und Märkte zunehmend online, was die Notwendigkeit unterstreicht, die richtigen Strategien für den Online-Handel, die Besteuerung sowie die Gründung und den Betrieb von Unternehmen anzuwenden.
Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Kommission führt eine Reihe von Maßnahmen zur Bewertung des Regelungsrahmens für die Kultur durch. Dazu gehören die Projektverwaltung, die Beauftragung von Studien und Berichten sowie die Gewährleistung der Koordinierung mit den Mitgliedstaaten bei der Anwendung bewährter Verfahren.
Die Kommission hat auch wesentliche Fortschritte bei der Reform des Regelungsumfelds beaufsichtigt. Über die Teilprogramme Kultur und MEDIA unterstützt sie Projekte und Plattformen. Darüber hinaus hat sie folgende Rechtsvorschriften angenommen:
- die Richtlinie über verwaiste Werke, d. h. Werke ohne eindeutigen Urheber;
- die Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung, d. h. Wahrnehmung von Urheberrechten im Namen mehrerer Rechteinhaber;
- die Richtlinie zur Verlängerung der Schutzdauer der Rechte der ausübenden Künstler/innen und Tonträgerhersteller/innen auf 70 Jahre;
- den Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen;
- den Vertrag von Peking zum Schutz von audiovisuellen Darbietungen;
- die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu staatlichen Beihilfen mit für die Mitgliedstaaten geltenden Bedingungen für die Vergabe staatlicher Beihilfen im Kulturbereich, zur Erhaltung des kulturellen Erbes und im audiovisuellen Bereich, die von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit sind.
In Anbetracht der Herausforderungen aufgrund der jüngsten Veränderungen in der digitalen Wirtschaft hat die Kommission im Rahmen des Projekts für einen digitalen Binnenmarkt umfassende politische und legislative Reformen eingeleitet.
Mit diesem Projekt soll ein zweckmäßiges Regelungsumfeld für den Kultursektor geschaffen werden, und zwar durch
- eine ehrgeizige Modernisierung des EU-Rahmens für das Urheberrecht;
- die Aktualisierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste;
- ein nachhaltiges Ökosystem von Online-Plattformen;
- neue Vorschriften in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr, mit denen Geoblocking und die Herausforderung der Konvergenz zwischen Online- und physischem Umfeld bei der Anwendung der Mehrwertsteuersätze angegangen werden (siehe Informationen zum Aktionsplan im Bereich Mehrwertsteuer).
Erfahren Sie mehr über das Projekt für einen digitalen Binnenmarkt.
Nächste Schritte
Die Kommission wird ihre Anstrengungen in diesem Bereich fortsetzen, insbesondere durch
- Überwachung und Sicherstellung der kohärenten Anwendung neu erlassener Rechtsvorschriften;
- die Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Erörterung der Entwicklungen und der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, auch im Rahmen der erneuerten Strategie „Ein Europa für das digitale Zeitalter“.