Die geschäftlichen Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind komplex. Es gelten Standardvorschriften für Unternehmen, gleichzeitig sind unter anderem auch Rechte des geistigen Eigentums und steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Der Regulierungsrahmen, d. h. die einschlägigen Strategien und Rechtsvorschriften, sollte künstlerisches Schaffen und unternehmerische Tätigkeiten im Kultursektor erleichtern und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt Europas fördern und bewahren.
Der Kultur- und Kreativsektor – wichtiger denn je
Durch die digitale Revolution ist der Kultursektor wie viele andere Wirtschaftsbereiche einem grundlegenden und rasanten Wandel unterworfen. Die EU-Länder müssen daher den Regulierungsrahmen für diesen Sektor regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass er seinem Zweck noch gerecht wird.
Für den Kultursektor erfordert die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien eine konsequente Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums. Die EU-Vorschriften in diesem Bereich müssen der sich verändernden digitalen Landschaft Rechnung tragen, damit die Rechte von Künstler(inne)n und Einrichtungen geschützt bleiben und Kultur auch künftig einem breiten Publikum zugänglich ist.
Darüber hinaus werden die Zielgruppen und Märkte zunehmend über das Internet erreicht. Es ist also unbedingt notwendig, geeignete Strategien für Online-Handel, Besteuerung und die Gründung und Führung von Unternehmen umzusetzen.
Maßnahmen der Kommission für den Kultur- und Kreativsektor
Die Kommission führt eine Reihe von Maßnahmen zur Bewertung des Regulierungsrahmens durch. Sie verwaltet Projekte, gibt Studien und Berichte in Auftrag und stellt die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten sicher, damit bewährte Verfahren angewendet werden.
Die Kommission hat zudem wichtige Schritte zur Reform des Regulierungsrahmens unternommen. Über die Programme Kultur und MEDIA unterstützt sie Projekte und Plattformen. Darüber hinaus hat sie folgende Rechtsvorschriften angenommen:
- Richtlinie über verwaiste Werke – Werke ohne eindeutigen Urheber
- Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung – Wahrnehmung von Urheberrechten im Namen mehrerer Rechteinhaber
- Richtlinie zur Verlängerung der Schutzdauer der Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller auf 70 Jahre
- Vertrag von Marrakesch – Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen
- Vertrag von Peking zum Schutz von audiovisuellen Darbietungen
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu staatlichen Beihilfen – Bedingungen für die Vergabe staatlicher Beihilfen im Kulturbereich, zur Erhaltung des kulturellen Erbes und im audiovisuellen Bereich, die von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit sind
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft hat die Kommission im Rahmen des Projekts für einen digitalen Binnenmarkt umfassende politische und gesetzliche Reformen eingeleitet.
Mit dem Projekt soll ein zweckmäßiger Regulierungsrahmen für den Kultursektor geschaffen werden, und zwar durch
- eine ehrgeizige Modernisierung des EU-Rahmens für das Urheberrecht;
- die Aktualisierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste;
- ein nachhaltiges Ökosystem von Online-Plattformen;
- neue Vorschriften für den elektronischen Handel, mit denen Geoblocking und das Problem der Konvergenz zwischen Online- und realem Umfeld bei der Anwendung der Mehrwertsteuersätze angepackt werden sollen (siehe Informationen zum Aktionsplan Mehrwertsteuer).
Nächste Schritte
Die Kommission wird sich in diesem Bereich weiter engagieren, insbesondere durch
- Überwachung und Sicherstellung der kohärenten Anwendung neu erlassener Rechtsvorschriften;
- Zusammenarbeit mit Interessenträgern, um Entwicklungen und nötigenfalls weitere Maßnahmen zu erörtern, auch im Rahmen der erneuerten Strategie „Ein Europa für das digitale Zeitalter“.